Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Muster/Entwurf. Bitte rechtlich prüfen lassen und an eure Leistungen/Preise/Prozesse anpassen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Glasklar Schmallenberg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (Privatkunde oder Unternehmer) über Reinigungs- und Pflegedienstleistungen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. E‑Mail/WhatsApp) oder durch Beginn der Ausführung zustande.
- Der Kunde teilt besondere Wünsche (z. B. Termine, sensible Bereiche, Zugang) rechtzeitig vor Leistungsbeginn mit.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, gilt:
- Glas-/Fensterreinigung umfasst die vereinbarten Glasflächen; Rahmen/Falze/Fensterbänke nur bei entsprechender Vereinbarung.
- Fassaden- und Steinreinigung erfolgt material- und untergrundgerecht. Ein bestimmtes optisches Ergebnis kann je nach Alterung, Ausblühungen, Verwitterung oder Vorschäden variieren.
- Zusatzleistungen (z. B. Imprägnierung, Spezialchemie, Innenreinigung, Jalousien/Solar) werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt freien Zugang zu den Reinigungsflächen sicher und sorgt – sofern erforderlich – für Wasser-/Stromanschlüsse.
- Der Kunde informiert über besondere Risiken (z. B. empfindliche Beschichtungen, lockere Bauteile, defekte Dichtungen).
- Der Kunde schützt/entfernt bewegliche Gegenstände im Arbeitsbereich (z. B. Möbel, Pflanzen, Dekoration), soweit zumutbar.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand).
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden.
6. Termine, Witterung, Leistungshindernisse
Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei witterungsbedingten Einschränkungen (z. B. Frost/Glätte, Starkregen, Sturm) kann der Termin in Abstimmung verschoben werden.
Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. kein Zugang), nicht ausgeführt werden, können Anfahrt/Stillstand nach Aufwand berechnet werden.
7. Abnahme und Mängel
Der Kunde prüft die Leistung nach Fertigstellung. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 48 Stunden in Textform anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Keine Haftung für bereits vorhandene Vorschäden oder konstruktionsbedingte Undichtigkeiten/Vorschäden, sofern nicht vom Auftragnehmer verursacht.
9. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Details finden sich in der Datenschutzerklärung.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.